Weinetiketten
1. Das Weinbaugebiet...
muss in großen Buchstaben auf dem Etikett stehen, meißt über den sonstigen Angaben. In Deutschland sind hierfür folgende 12 Gebiete registriert: Ahr, Mittelrhein, Mosel-Saar-Ruwer, Rheingau, Nahe, Hessische Bergstraße, Rheinpfalz, Rheinhessen, Franken, Baden, Württemberg und neuerdings Sachsen mit Weinen von Saale, Unstrut und Elbe.
2. Die Qualitätsstufe..
Qualitätsstufen | Mind. Öchsle in Franken | Bandbreite Mosel-Baden |
Tafelwein | 44° - 50° | |
Qualitätswein | ab 65° | 57° - 72° |
Kabinett | ab 76° | 70° - 85° |
Spätlese | ab 85° | 76° - 95° |
Auslese | ab 100° | 83° - 105° |
Beerenauslese | ab 125° | 110° - 128° |
Eiswein | ||
Trockenbeerenauslese | 150° | 150°- 154 |
Einige Winzerbetriebe geben hier sogar noch drei bis zehn Grad Öchsle zu. Es kommt öfters vor, dass ein Wein bei der sensorischen Prüfung durchfällt, z.B. mit dem Vermerk "lässt einen Spätlese-Charakter vermissen". Ein solcher Wein kann dann für das nächst-niedrige Prädikat "Kabinett" erneut angestellt werden.
3. Jahrgang und Lage...
Ein mind. 85%iger Anteil muss aus der Lage stammen, die auf dem Etikett vermerkt ist. Unter anderem sind auch Phantasiebezeichnungen und Markennamen wie z.B. "Himmlisches Moseltröpfchen", "Mainhäcker", "Der Franke" usw. erlaubt, sofern sie beantragt werden. Diese bestehen aber nicht selten aus einem mittelmäßigen bis schlechten Mischmasch unbekannter Herkunft.
4. Die Rebsorte...
ist keine zwingende Angabe, wird aber trotzdem häufig mit angegeben.
5. Die Prüfnummer...
ist bei allen Qualitätsweinen anzugeben. Die erste Zahlengruppe ist die Betriebsnummer, die zweite die laufende Nummer der Weine eines Betriebes. Interessant ist die dritte Zahlengruppe, die das Prüfjahr, das in den meisten Fällen identisch mit dem Abfülljahr ist, angibt. Man sieht, in welchem Jahr der Wein auf Flasche gefüllt wurde, ob sofort nach der Weinwerdung oder nach angemessener Lagerung.
6. Der Restzucker...
ist an den drei Geschmacksstufen "Trocken" = 0-9 g Restzucker, "Halbtrocken" = 10-18 g, und "Lieblich" = über 18 g ersichtlich darf aber als Wert nicht angegeben werden. Als weitere Besonderheit ist auch der Zusatz "für Diabetiker geeignet" erlaubt. Der Wein darf dann nicht mehr als 1,5 g Restzucker haben.
7. Erzeugerabfüllung
Diese Angabe besagt, dass der Wein von dem Keller, in dem er erzeugt wurde, auch abgefüllt und vertrieben wird. Ein Merkmal, auf das man beim Kauf unbedingt achten sollte. Auf Etiketten von Betrieben, die vergorene Weine von Winzern aufkaufen und selbst abfüllen, darf nur das Wort "Abfüller" stehen.
8. Der Alkoholgehalt...
des Weines muss seit 1987 auch angegeben werden und zwar der tatsächliche Alkohol in Vol%.
9. Die Mengenangabe...
muss selbstverständlich vermerkt werden. Nach EG-Recht sind 1.0 l, 0,75 l, 0,5 l, 0,375 l und 0,25 l erlaubt.